Ehrenordnung

§1 Allgemeine Grundsätze

Das Budozentrum DOKAN e.V. Bühl ehrt auf Antrag Aktive und Funktionäre, welche sich durch ihre sportlichen Erfolge und/oder ihre außergewöhnlichen Verdienste um den Aufbau in der betriebenen Sportart oder des Vereins als Persönlichkeiten verdient gemacht haben sowie langjährige aktive Mitglieder.

Anträge auf Ehrungen gemäß dieser Ehrenordnung werden durch den Vorstand des Budozentrum DOKAN e.V. entschieden und ausgesprochen. Antragsbefugt sind Abteilungsleiter, Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende.

Ehrungen werden vom 1. Vorsitzenden des Budozentrum DOKAN e.V. vorgenommen, welcher diese Aufgabe delegieren kann.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ehrungen.

§2 Art der Ehrungen

§2a Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

Ein Vorsitzender des Vereins kann beim Ausscheiden aus der Vorstandschaft nach mindestens 10-jähriger Tätigkeit in Würdigung außerordentlicher Verdienste um den Verein zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Er hat das Recht an Sitzungen des Vorstandes teilzunehmen und hat beratende Funktion. Der Ehrenvorsitzende hat reine repräsentative Funktionen.

§2b Ernennung zum Ehrenmitglied

Zum Ehrenmitglied kann ein Mitglied der Vorstandschaft ernannt werden, wenn es mindestens 10 Jahre in der Vorstandschaft tätig war.

Zum Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, die sich in verantwortlichen Funktionen oder in anderer Weise für das Budozentrum DOKAN e.V. in außergewöhnlichem Maße verdient hat.

Ehrenmitglieder haben freien Eintritt zu allen Veranstaltungen des Vereins und werden beitragsfrei geführt.

§2c Ehrung langjähriger Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder werden im Folgejahr nach Erreichen der entsprechenden Zugehörigkeit an der Mitgliederversammlung geehrt.

  • 10 Jahre Mitgliedschaft       Ehrenurkunde mit der Zahl 10
  • 15 Jahre Mitgliedschaft       Ehrenurkunde mit der Zahl 15
  • 20 Jahre Mitgliedschaft       Ehrenurkunde mit der Zahl 20
  • 25 Jahre Mitgliedschaft       Ehrenurkunde mit der Zahl 25
  • 30 Jahre Mitgliedschaft       Ehrenurkunde mit der Zahl 30
  • 40 Jahre Mitgliedschaft       Ehrenurkunde mit der Zahl 40
  • 50 Jahre Mitgliedschaft       Ehrenurkunde mit der Zahl 50

§2d Ehrung für sportliche Erfolge

Ehrungen für sportliche Erfolge finden über die Sportlerehrung der Stadt Bühl statt.

Eine Sonderehrung für sportliche Erfolge durch den Verein erfolgt im Einzelfall. Hierüber entscheidet die Vorstandschaft.

§3 Änderung der Ehrenordnung

Die Änderung dieser Ehrenordnung kann ausschließlich durch die Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen. Einfache Mehrheit ist ausreichend.

§4 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt durch Zustimmung der Mitgliederversammlung in Kraft.

Für den Vorstand
Andreas Vogel
Bühl, den 16.09.2021

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